Im Grunde ist jeder geistig gesunde Mensch hypnotisierbar.
Gemäß Völgyesie (1950) sei jeder, der schlafen kann, auch hypnotisierbar. Ebenso sind Menschen, die behaupten, dass sie aufgrund ihres starken Eigenwillens der Hypnose widerstehen zu können durch schnelle und sichere Suggestion leicht in Hypnose zu versetzten. Aufkommende Schwierigkeiten im Verlauf der Hypnose können in der Hypnoseeinleitung oder dem Hypnotisierten zurückzuführen sein. Ebenso können sie auf Widerständen des Hypnotisierenden gegen die Hypnose beruhen.
Generell darf natürlich keiner gegen seinen Willen hypnotisiert werden. Patienten mit pathologischen Störungen, insbesondere Psychosen, dürfen nur unter bestimmen Voraussetzungen eine Hypnosebehandlung unterzogen werden (z. B. tiefenpsychologisch ausgebildete Therapeuten, aber dies möglichst in Form einer stationären Behandlung). Eine Behandlung sollte möglichst in der Praxis des behandelnden Therapeuten stattfinden. Der Behandlungsrahmen und -raum spiegeln die Symbolik eines frühkindlichen Ortes (auch Uterussymbolik) wieder. Die Räume sind ein wichtiger Teil der individuellen Beschaffenheit des Therapeuten und sollten daher auch in den Einzelheiten und auch in ihrer besonderen Symbolwirkung in der Hypnosebehandlung zum Tragen kommen. Außerdem sollten die Räume durch ihre Ausstrahlung einer wertbeständigen Friedlichkeit auf die Erfordernisse der Hypnosebehandlung zugeschnitten sein. Während der Einleitung und der Hypnose sollte die Beleuchtung abgeschwächt sein. Ebenso sollte die Temperatur des Raumes ca. 21 Grad betragen, denn so wird eine Einstimmung in einen Ruhemodus erleichtert.
Es sollte soweit es geht auf einen Reizmangel geachtet werden und störende Geräuschpegel vermieden und reduziert werden.
Ganz allgemein kann gesagt werden, dass leise Geräusche, die der Hypnotisand auf sich bezieht, z. B. flüstern, sehr viel störender wirken als laute neutrale Geräusche, z. B. Straßenlärm. Durch Suggestion können solche Störfaktoren neutralisierend und sogar verwertend eingebaut werden. Musikalische Begleitung kann zur beruhigenden Stimmung beitragen. Jedoch im Behandlungszimmer sollte sie mit Vorsicht eingesetzt werden. Laut Meinhold (2015) kann sie sogar gefährlich sein. Für die Ersthypnose (vor allem bei einem noch nicht sicheren Therapeuten) empfiehlt es sich die physiologischen Müdigkeitsphasen von ca. 12 -16h und ab ca. 20h zu beachten. Bei weiteren Hypnosen ist die Einhaltung der Tageszeit nicht mehr erforderlich.
Die Anwesenheit Dritter als Beobachter (auch nahe Verwandte des Patienten) kann besonders bei Ersthypnose störend sein, da der Hypnotisand gehemmt sein könnte oder auch das intime Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut gefährdet wird. Um z. B. ängstliche Familienangehörige zu beruhigen kann man sie mit vorherigem Einverständnis des Patienten bei der Rückführung hospitieren lassen. Eine Ausnahme kann jedoch die Anwesenheit von Eltern bei der Ersthypnose eines Kindes sein. Jedoch sollte auch hier die Ausnahme die Regel sein. Zudem sollte natürlich auch ein Kind die Möglichkeit haben, sich ohne Beisein von Dritten während der Hypnose dem Therapeuten anzuvertrauen. Die Zuziehung von Dritten während der Hypnose ohne Wissen und Einverständnis ist selbstverständlich nicht erlaubt.
Quellenhinweis: Meinhold, W. J. (2015). Das große Handbuch der Hypnose. Theorie und Praxis der Fremd- und Selbsthypnose. 11. Auflage. ML Verlag: Kulmbach.
Völgyesie, F. (1950). Hypnosetherapie und psychosomatische Probleme. Stuttgart.
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